Mehrwertsteuer bei der LKW-Maut: Was Spediteure wissen müssen
Ja, auf die LKW-Maut fällt in den meisten europäischen Ländern Umsatzsteuer an – aber der entscheidende Betrag für Spediteure ist immer der Nettobetrag. Für die Kostenkalkulation und die Rechnungslegung gegenüber dem Kunden zählt die Maut ohne Umsatzsteuer, denn die USt. holen Sie sich als Vorsteuer zurück (im Inland direkt, im EU-Ausland über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren). Gleichzeitig ist die Maut kein „durchlaufender Posten": Sie wird Teil des Entgelts Ihrer Transportleistung und unterliegt auf der Kundenrechnung Ihrer eigenen Umsatzsteuer.
Dieser Artikel erklärt die steuerlichen Grundlagen, die Tarif-Natur in den wichtigsten Ländern und den korrekten Umgang mit der Maut in der Buchhaltung – von der eigenen Kostenposition bis zur Weiterberechnung an Kunden im In- und Ausland.
Drei steuerliche Kategorien der Maut
Ob und wie Umsatzsteuer auf die Maut anfällt, hängt von der rechtlichen Natur der Gebühr ab. Es gibt drei Kategorien:
- Maut als umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung – z.B. Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, Ungarn, Polen. Die Mautbetreiber verkaufen eine Straßennutzungsleistung, auf die der landesübliche USt.-Satz erhoben wird. Der Spediteur kann diese USt. als Vorsteuer abziehen (bzw. im Ausland erstatten lassen).
- Maut als reine Gebühr/Abgabe ohne USt. – z.B. Deutschland (Toll Collect), Tschechien, Slowakei, Schweiz, Dänemark, Skandinavien, Großbritannien. Die Maut ist eine staatliche Abgabe, kein mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz. Es fällt keine USt. an – es gibt dementsprechend auch keinen Vorsteuerabzug.
- Mischformen – z.B. Belgien (Flandern/Brüssel: Steuer ohne USt., Wallonien: Gebühr inkl. 21 %) oder Deutschland (private Tunnel wie Warnowtunnel/Herrentunnel inkl. 19 % USt., die LKW-Maut selbst ohne).
Brutto oder Netto? Die Tarif-Natur der wichtigsten Länder (2026)
| Land | USt.-Satz | Tarife | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 19 % | ohne USt. | LKW-Maut ist eine Gebühr; private Tunnel inkl. 19 % |
| Österreich | 20 % | netto, zzgl. USt. | GO-Maut exkl. 20 % USt. |
| Italien | 22 % | brutto, inkl. USt. | Autobahnmaut inkl. 22 % (z.B. A22 Brenner) |
| Frankreich | 20 % | brutto, inkl. USt. | APRR, Vinci, Sanef etc. |
| Spanien | 21 % | brutto, inkl. USt. | inkl. Tunnelmaut (z.B. Artxanda) |
| Polen | 23 % | brutto, inkl. USt. | e-TOLL |
| Ungarn | 27 % | brutto, inkl. USt. | e-útdíj (HU-GO) |
| Tschechien | 21 % | ohne USt. | Gebühr (poplatek) |
| Slowakei | 23 % | ohne USt. | Gebühr |
| Niederlande | 21 % | brutto, inkl. USt. | Streckenmaut ab 1.7.2026 |
| Belgien | 21 % | regional gemischt | Flandern/Brüssel: Steuer, Wallonien: inkl. USt. |
| Schweiz | 8,1 % | ohne USt. | LSVA ist eine Abgabe (kein EU-Mitglied!) |
| Norwegen | 25 % | USt. fällt an | EWR, kein EU-Mitglied – Rückerstattung für LKW-Maut nicht möglich |
| Großbritannien | 20 % | ohne USt. | Drittstaat nach Brexit – Gebühr, Erstattung nur über Gegenseitigkeit |
| Luxemburg | 17 % | – | niedrigster USt.-Satz in Europa |
Der Nettobetrag ist die relevante Kostenposition
Für Ihre Kalkulation zählt immer der Nettobetrag der Maut – unabhängig davon, ob der Tarif offiziell brutto oder netto ausgewiesen wird:
- Inland (z.B. Österreich): Sie zahlen den Bruttobetrag an die ASFINAG, ziehen die 20 % USt. aber als Vorsteuer in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung ab. Ihre Nettobelastung ist die Nettomaut.
- Ausland (z.B. deutsche Firma, Maut in Österreich): Die 20 % österreichische USt. können Sie nicht in Deutschland abziehen – Sie holen sie sich über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zurück (siehe unten). Auch hier bleibt als Kostenposition die Nettomaut.
- Länder ohne USt. (z.B. Deutschland): Die Maut ist ein Endpreis ohne Steuer – Netto- und Bruttobetrag sind identisch, ein Vorsteuerabzug entfällt.
Deshalb zeigt der TollCalc-Mautrechner die Maut als Nettobetrag an und weist die Umsatzsteuer separat als „zzgl. X % MwSt.: YY €" aus – genau die Zahl, die Sie für die Kostenkalkulation und die Rechnungslegung gegenüber Ihrem Kunden brauchen.
Weiterberechnung an den Kunden: kein durchlaufender Posten
Ein häufiger Irrtum ist, die Maut als „durchlaufenden Posten" zu behandeln, den man umsatzsteuerfrei an den Kunden weiterreicht. Das ist falsch. Sie selbst sind der Mautschuldner gegenüber dem Staat – die Maut ist ein Kostenbestandteil Ihrer eigenen Beförderungsleistung. Steuerlich „teilt" sie das Schicksal Ihrer Hauptleistung:
- Sie berechnen Ihrem Kunden den Nettobetrag der Maut (ohne die ausländische USt., die Sie zurückerhalten).
- Auf das Gesamtnetto (Fracht + Maut) schlagen Sie Ihren Umsatzsteuersatz auf.
- Die Maut darf in der Rechnung nicht als umsatzsteuerfreier Posten ausgewiesen werden – eine separate Aufführung dient nur der transparenten Darstellung.
Beispiel (deutscher Spediteur, Kunde in Deutschland, Maut in Österreich):
Frachtkosten (netto): 1.200,00 €
Mautkosten Österreich (netto): 158,65 € ← Nettobetrag der Maut
Gesamtnetto: 1.358,65 €
zzgl. 19 % USt.: 258,14 €
Rechnungsbetrag (brutto): 1.616,79 €
Die in Österreich gezahlten 20 % USt. auf die Maut holen Sie sich separat zurück – sie fließen nicht in die Kundenrechnung ein.
Ausländische USt. zurückholen: das Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Fahren Sie als deutsches Unternehmen durch Österreich, Italien oder andere EU-Länder, ist die dortige USt. nicht in Ihrer deutschen Voranmeldung abziehbar – die Steuer ist ja nicht an den deutschen Fiskus geflossen. Die Erstattung läuft über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren:
- Der Antrag wird pro Land beim jeweiligen Finanzamt gestellt (in Deutschland zentral über das Bundeszentralamt für Steuern, BZSt).
- Frist: Anträge für ein Kalenderjahr müssen bis zum 30. September des Folgejahres eingereicht werden.
- Belege: Sie benötigen die Mautrechnung mit klar ausgewiesenem ausländischem USt.-Betrag (z.B. GO-Maut-Rechnung der ASFINAG mit 20 %).
- Praxistipp: Viele Mautbetreiber und Tankkartenfirmen (z.B. die SVG) bieten den „Mehrwertsteuerservice“ an und übernehmen das Vergütungsverfahren für Sie – fragen Sie Ihren Betreiber, ob der Service in Ihrem Vertrag enthalten ist.
Wichtig: Es gibt in der EU keine harmonisierte Liste erstattungsfähiger Ausgaben – jedes Land kann eigene Regeln für Maut, Diesel und andere Betriebskosten aufstellen. Der Frist- und Verfahrensweg ist jedoch EU-weit über die 8. Richtlinie standardisiert.
Nicht-EU-Länder: Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich
Für Fahrten in Länder außerhalb der EU gelten die oben beschriebenen EU-Verfahren nicht automatisch. Hier gelten abweichende Regeln – das muss in der Kostenplanung berücksichtigt werden:
- Schweiz: Die LSVA ist eine Abgabe ohne USt. – hier gibt es auf die Maut nichts zurückzuholen. Wird in der Schweiz USt. auf andere Betriebsausgaben gezahlt, ist deren Rückerstattung an ein Nicht-EU-Unternehmen an Gegenseitigkeitsabkommen gebunden (Verfahren nach der 13. Richtlinie). Es gelten spezifische Antragsverfahren und Mindestbeträge – die Erstattung ist also nicht garantiert.
- Norwegen (EWR, kein EU-Mitglied): Hier liegt eine kritische Abweichung vor: Auf die Maut fällt zwar USt. an, die Rückerstattung der USt. auf LKW-Maut ist nach aktueller Information jedoch nicht möglich – im Gegensatz zum EU-Prinzip. Andere Ausgaben (z.B. Diesel) können unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig sein. Für eine präzise Kalkulation in Norwegen sollten Sie die länderspezifischen Regeln prüfen oder einen spezialisierten Dienstleister hinzuziehen.
- Vereinigtes Königreich (Drittstaat nach dem Brexit): Die Maut ist eine staatliche Gebühr ohne USt. – wie in Deutschland gibt es hier keinen Vorsteuerabzug auf die Maut. Für die Rückerstattung von USt. auf andere Ausgaben gibt es kein automatisches Erstattungsrecht – es hängt von Gegenseitigkeitsabkommen und nationalen Verfahren ab. Viele Dienstleister bieten die Erstattung für das UK trotzdem weiterhin an, da entsprechende Abkommen existieren.
Fazit für Nicht-EU-Länder: Es gibt keine „Einheitslösung“. Die Erstattungsfähigkeit der Maut-USt. muss für jedes Land einzeln geprüft werden – insbesondere die Nicht-Erstattbarkeit der norwegischen Maut-USt. kann die Kostenplanung spürbar verändern.
Ort der Leistung & Reverse-Charge: Kunde im Ausland
Für B2B-Güterbeförderungen gilt: Der Ort der Leistung liegt dort, wo Ihr Kunde sein Unternehmen betreibt. Das bestimmt, wer die Umsatzsteuer schuldet:
- Kunde in Deutschland: Sie stellen Fracht + Maut netto in Rechnung und schlagen 19 % deutsche USt. auf – diese führen Sie an Ihr Finanzamt ab.
- Kunde in einem anderen EU-Land (z.B. Italien): Es gilt Reverse-Charge (Umkehr der Steuerschuld). Sie stellen eine Nettorechnung ohne USt. mit dem Vermerk „steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung, Steuerschuld des Leistungsempfängers (Reverse Charge)" – Ihr italienischer Kunde führt die italienische USt. (22 %) ab.
- Die ausländische Maut-USt. bleibt davon unberührt – sie holen sich weiterhin über das Vergütungsverfahren zurück.
Sonderfälle und Besonderheiten
- Deutschland: Die LKW-Maut ist eine Benutzungsgebühr ohne USt. – kein Vorsteuerabzug. Ausnahme: private Mauttunnel (Warnowtunnel, Herrentunnel) rechnen inkl. 19 % USt. ab.
- Belgien: In Flandern und Brüssel ist die Maut eine Steuer (keine USt.), in Wallonien eine mehrwertsteuerpflichtige Gebühr (inkl. 21 %). Der TollCalc-Rechner weist die MwSt. segmentgenau aus.
- Vignetten/Tagesgebühren: Auch hier gilt die Tarif-Natur des jeweiligen Landes – die Preise sind in den meisten Ländern Bruttopreise.
So unterstützt Sie der TollCalc-Mautrechner
Der TollCalc-Mautrechner weist für jede Teilstrecke und jedes Land aus, ob die Maut inklusive oder zuzüglich Umsatzsteuer ist, nennt den Steuersatz und zeigt den Nettobetrag plus den Umsatzsteueranteil in Euro – segmentgenau, auch bei gemischten Ländern wie Belgien. Damit haben Sie für Ihre Kostenkalkulation und die Rechnungslegung immer den relevanten Nettobetrag zur Hand.
Häufige Fragen (FAQ)
Fällt auf die deutsche LKW-Maut Umsatzsteuer an? Nein. Die deutsche LKW-Maut ist eine öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühr und nicht umsatzsteuerpflichtig. Es gibt keinen Vorsteuerabzug. Ausnahme: private Tunnel wie der Warnowtunnel.
Welchen Betrag muss ich meinem Kunden für die Maut in Rechnung stellen? Den Nettobetrag der Maut. Die enthaltene (ausländische) Umsatzsteuer holen Sie sich zurück und rechnen sie nicht weiter.
Kann ich die ausländische Maut-USt. in Deutschland abziehen? Nein – aber Sie können sie über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren erstatten lassen (BZSt, Frist 30.09. des Folgejahres). Viele Mautbetreiber übernehmen das für Sie.
Ist die Maut ein durchlaufender Posten? Nein. Sie ist Bestandteil des Entgelts Ihrer Transportleistung und wird mit Ihrem Umsatzsteuersatz versteuert, wenn Sie sie weiterberechnen.
Welches EU-Land hat den niedrigsten Umsatzsteuersatz? Luxemburg mit 17 %.
Gelten die EU-Regeln auch für die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich? Nein. In der Schweiz und im UK ist die Maut eine Abgabe ohne USt. In Norwegen fällt USt. auf die Maut an, ist für LKW aber nach aktueller Information nicht erstattungsfähig. Für Fahrten in Nicht-EU-Länder müssen Sie die länderspezifischen Regelungen zur Vorsteuererstattung einzeln prüfen.