LKW-Maut Schweiz: Die LSVA
Die Schweiz ist unter den europäischen Mautsystemen ein Sonderfall: Statt einer Autobahngebühr erhebt sie die LSVA – leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Anders als in Deutschland oder Frankreich wird die Maut auf dem gesamten Straßennetz berechnet – nicht nur auf Autobahnen. Für LKW-Transporte in die Schweiz ist das einer der wichtigsten Kostenfaktoren überhaupt.
Für wen gilt die LSVA?
Die LSVA gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – inländische wie ausländische. Sie wird auf allen öffentlichen Straßen der Schweiz erhoben, auch auf Kantons- und Gemeindestraßen.
Wie wird die LSVA berechnet?
Die Formel ist im europäischen Vergleich einzigartig:
Maut = gefahrene Kilometer × zulässiges Gesamtgewicht × Tarif (je nach Emissionsklasse)
Drei Faktoren entscheiden also über den Preis:
- Strecke: Jeder Kilometer auf Schweizer Straßen zählt – auch mautfreie „Ausweichrouten" gibt es praktisch nicht
- Gewicht: Das zulässige Gesamtgewicht geht direkt in die Rechnung ein
- Emissionsklasse: Euro 6 Fahrzeuge zahlen den niedrigsten Tarif, ältere Klassen deutlich mehr
Für einen vollbeladenen 40-Tonnen-Sattelzug mit Euro 6 liegt der Satz bei rund 0,9 CHF pro Kilometer – damit gehört die Schweiz zu den teuersten Mautländern Europas.
Wie wird die LSVA erhoben?
Die Erfassung erfolgt elektronisch über eine OBU (On-Board Unit), die in allen mautpflichtigen Fahrzeugen eingebaut sein muss. Sie übermittelt Position und Fahrtdaten automatisch an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Ohne funktionierende OBU drohen Bussen.
Vignette und Sondermaut
Die Schweizer Autobahnvignette gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen – für LKW ist sie nicht relevant. Zusätzliche Tunnelgebühren entfallen; die LSVA deckt die gesamte Straßennutzung ab.